Die Preise des Sportschützenvereins 1958 Sontra e.V.
sind wie folgt:
Die einmaligen
Aufnahmegebühren betragen:
- Die Aufnahmegebühr beträgt derzeit für
Mitglieder, die bei Eintritt in den Verein das 18.
Lebensjahr vollendet haben 155,00 €. - Die
Aufnahmegebühr für Mitglieder, die bereits einem Schützenverein
angehören und dem SSV als Zweitverein beitreten,
beträgt 50% der vollen Aufnahmegebühr 77,50 €. - Von der
Aufnahmegebühr befreit sind: a) Ehegatten von
Mitgliedern. b) Ehrenmitglieder, die durch Beschluss
der Mitgliederversammlung bei Eintritt in den
Verein als solche aufgenommen werden. c) Fördernde
Mitglieder. d) Schüler, Studenten.
Die halbjährlichen Beiträge betragen:
- für Volljährige ab den vollendeten 18. Lebensjahr 45,00 €
- für Mitglieder die das 70. Lebensjahr vollendet haben 22,50 €
- für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 16,00
€ - für Schüler, Studenten
und Auszubildende auch wenn sie das 18. Lebensjahr
vollendet haben 16,00 € - für Schützen aus anderen
Schützenvereinen, die dem Sportschützenverein 1958 Sontra e.V.
als Zweitverein angehören
22,50 €
- für Schüler und Jugendliche, die dem SSV als Zweitverein angehören
8,00 € -
Fördernde Mitglieder 41,00 €
Die Standnutzungsgebühren pro
Person für Nichtmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
betragen pro Tag 5,00 €.
Die Standnutzungsgebühren pro Person
für Nichtmitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
betragen pro Tag 3,00 €. Die ersten 3 Standnutzungen sind frei von
Gebühren, des weiteren wird eine Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten benötigt (Vordruck ist zu finden unter
Downloads).
Die auf dieser Seite genannten
Preise sind Rechtlich nicht verbindlich, sondern dienen nur der
Information. Verbindliche Preise und Angaben sind zu finden in der
Finanzordnung des Sportschützenvereins 1958 Sontra e.V., die unter der
Rubrik Downloads einzusehen ist. |